Unsere Leistungen für Sie
Pflegerischen Leistungen
- Hilfe beim An – und Auskleiden
- Körperpflege
- Hilfe bei Ausscheidungen
- Baden/Duschen/Rasieren
- Betten und Lagern
- Mobilisation
- präventive Maßnahmen
- Zubereitung von Mahlzeiten
Medizinische Versorgung
- An und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Wundversorgung / Verbände
- Injektionen
- Medikamentengabe
- Blutdruckmessung
- Blutzuckerkontrolle und Überwachung
- Katheterversorgung
Palliativpflege und Begleitung
- lindernde pflegerische Maßnahmen
- Psychosoziale Begleitung
- Überwachung der Schmerztherapie
- Psychoonkologische Begleitung
- Sterbebegleitung
Demenzbetreuung
- Entlastung der Angehörigen
- Bewegungstherapie
- Erlebnistraining im Rahmen der Erinnerungsarbeit
- Einzelbetreuung Zuhause
- Förderung der Orientierung
- Anleitung zur Selbstfürsorge
Unsere Hauswirtschaft
- Reinigung der Häuslichkeit
- Übernahme der Hausordnung
- Wäschepflege
- Spaziergänge
Die Beratung
- Schulung von Angehörigen und nahe stehenden Personen
- Pflegeberatungen
- Beschaffung von Hilfsmitteln
- Beantragungen von sozialen Leistungen
- Wohnraumanpassungen
- Vermittlung von Dienstleistungen (Essen auf Rädern, Hausnotrufsysteme, Fußpflege und mehr)
- Unterstützung beim Pflegegeldantrag
Pflegegrad 1
- Pflegeberatung,
- Beratung in der eigenen Häuslichkeit,
- Wohngruppenzuschlag,
- Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen,
- Versorgung mit Pflegehilfsmitteln,
- Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes,
- zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzfristiger Arbeitsverhinderung,
- zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen,
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen,
- Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich
- Zuschuss zur stationären Pflege in Höhe von 125 Euro monatlich.
Pflegegrad 2
- Pflegeberatung,
- ein Pflegegeld in Höhe von 316 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 689 Euro monatlich.
- Leistungen wie Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für Ersatzpflege
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel (bis zu 40 Euro monatlich)
- Leistungen bei der Tages- und Nachtpflege (bis zu 689 Euro monatlich)
- Ambulant betreute Wohngruppen unterstützt die Pflegekasse mit einer einmaligen Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 2.500 Euro pro Person
- Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich
- Pflegeberatung
- Angehörige oder ehrenamtlich Pflegende an kostenlosen Pflegekursen der Pflegekasse teilnehmen
Pflegegrad 3
- Pflegeberatung,
- ein Pflegegeld in Höhe von 316 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 689 Euro monatlich.
- Leistungen wie Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für Ersatzpflege
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel (bis zu 40 Euro monatlich)
- Leistungen bei der Tages- und Nachtpflege (bis zu 689 Euro monatlich)
- Ambulant betreute Wohngruppen unterstützt die Pflegekasse mit einer einmaligen Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 2.500 Euro pro Person
- Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich
- Pflegeberatung
- Angehörige oder ehrenamtlich Pflegende an kostenlosen Pflegekursen der Pflegekasse teilnehmen
Pflegegrad 4
- ein Pflegegeld in Höhe von 728 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.612 Euro monatlich.
- Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel (bis zu 40 Euro monatlich)
- Leistungen bei der Tages- und Nachtpflege (bis zu 1.612 Euro monatlich)
- Ambulant betreute Wohngruppen unterstützt die Pflegekasse mit einer einmaligen Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 2.500 Euro pro Person
- Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich
- Pflegeberatung
- Angehörige oder ehrenamtlich Pflegende an kostenlosen Pflegekursen der Pflegekasse teilnehmen
Pflegegrad 5
- Pflegegeld in Höhe von 901 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.995 Euro monatlich
- Tages- und Nachtpflege (bis zu 1.995 Euro monatlich)
- Verhinderungspflege (bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für Ersatzpflege
- Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich
- Pflegeberatung
| Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld monatlich | 0 | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Sachleistung ambulant mtl. | 0 | 796 € | 1497 € | 1859 € | 2299 € |
| Entlastungsbetrag ambulant mtl | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Pflegehilfmittel Monatlich | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege jährlich | 0 | 3539 € | 3539 € | 3539 € | 3539 € |